Die Abteilung für Information und Kommunikation des Grenzschutzdienstes des Staatlichen Komitees für Nationale Sicherheit berichtet, dass gemäß der Verordnung über das Verfahren für den Aufenthalt ausländischer Bürger auf dem Territorium Kirgisistans, genehmigt durch Dekret Nr. 541 des Kabinetts der Kirgisischen Republik vom 10. Oktober 2023, ab dem 1. September 2025 aktualisierte Regeln für den Aufenthalt von Bürgern der Republik Kasachstan in Kraft treten.
Schlüsseländerungen:
• Neues Verfahren zur Berechnung der visafreien Periode.
Ab dem 1. September 2025 können Bürger der Republik Kasachstan sich auf dem Territorium der Kirgisischen Republik insgesamt bis zu 90 Tage für jede 180 Tage aufhalten, beginnend mit dem Datum der ersten Einreise.
Dieses Prinzip wird weitgehend in der internationalen Praxis angewendet und zielt darauf ab, Migrationsprozesse zu ordnen.
• Registrierung am Aufenthaltsort.
Kasachische Bürger sind für die ersten 30 Tage des Aufenthalts von der Registrierung befreit. Bei Planung eines Aufenthalts in Kirgisistan über den genannten Zeitraum wird die Registrierung verpflichtend.
• Haftung für Überschreitung der Aufenthaltsfristen.
Im Falle eines Aufenthalts auf dem Territorium Kirgisistans länger als 90 Tage ohne Registrierung wird die nachfolgende Einreise in das Land um 90 Tage eingeschränkt.
• Grundlagen für die Verlängerung des Aufenthalts.
Der rechtmäßige Aufenthalt in der Kirgisischen Republik kann bei Vorliegen der folgenden Dokumente verlängert werden:
Ø Registrierung am Aufenthaltsort;
Ø Aufenthaltserlaubnis;
Ø Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt;
Ø Status ‚Kayryulman‘;
Ø ‚Meken-card‘;
Ø ‚Resident-card‘;
Ø sowie andere Dokumente, die durch internationale Verträge vorgesehen sind, an denen die Kirgisische Republik teilnimmt.
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