Tien-Shan

Kirgisistan führt visafreies Regime für bis zu 30 Tage für Bürger von 55 Ländern ein

Kirgisistan führt visafreies Regime für bis zu 30 Tage für Bürger von 55 Ländern ein

Das Außenministerium der Kirgisischen Republik berichtet über das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 855 des Ministerrats der Kirgisischen Republik vom 31. Dezember 2025, die Änderungen an der Verfahrensweise für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Territorium der Kirgisischen Republik vornimmt.

Die verabschiedete Verordnung zielt darauf ab, Migrationsprozesse zu optimieren und zu ordnen, die Transparenz der Bedingungen für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger zu erhöhen und die nationale Gesetzgebung in Einklang mit den Prioritätsaufgaben der staatlichen Migrationspolitik der Kirgisischen Republik zu bringen.

Gemäß den vorgenommenen Änderungen haben Bürger einer Reihe der unten aufgeführten ausländischen Staaten das Recht, sich visafrei, ohne die Beantragung von Dokumenten, die das Recht auf Aufenthalt gewähren, insgesamt bis zu 30 Kalendertage innerhalb eines jeden 60-tägigen Zeitraums ab dem Datum der Einreise in das Land aufzuhalten.

Nach Ablauf der festgelegten Aufenthaltsdauer müssen ausländische Staatsbürger:

  • das Territorium der Kirgisischen Republik verlassen oder
  • die entsprechenden Genehmigungsdokumente (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und andere Dokumente) gemäß der Gesetzgebung der Kirgisischen Republik beantragen.

Die genannten Änderungen berühren nicht die Bestimmungen internationaler Verträge und Abkommen, die andere Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger vorsehen, und gelten auch nicht für Personen, die in die Kirgisische Republik einreisen, um Erwerbstätigkeit, Bildung oder andere Tätigkeiten auszuüben, die die Ausstellung spezieller Genehmigungsdokumente erfordern.

Das Außenministerium der Kirgisischen Republik informiert ausländische Staatsbürger und aufnehmende Seiten über die Notwendigkeit, die festgelegten Aufenthaltsfristen auf dem Territorium der Kirgisischen Republik einzuhalten, und empfiehlt, die in Kraft getretenen Änderungen bei der Planung der Einreise und des Aufenthalts im Land zu berücksichtigen, um die Anforderungen der Migrationsgesetzgebung der Kirgisischen Republik einzuhalten.

1. Australien
2. Republik Österreich
3. Königreich Belgien
4. Bosnien und Herzegowina
5. Vatikan
6. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
7. Ungarn
8. Bundesrepublik Deutschland
9. Königreich der Niederlande
10. Griechische Republik
11. Königreich Dänemark
12. Island
13. Irland
14. Königreich Spanien
15. Italienische Republik
16. Kanada
17. Republik Korea
18. Republik Lettland
19. Republik Litauen
20. Fürstentum Liechtenstein
21. Großherzogtum Luxemburg
22. Republik Malta
23. Fürstentum Monaco
24. Neuseeland
25. Königreich Norwegen
26. Republik Polen
27. Portugiesische Republik
28. Republik Singapur
29. Slowakische Republik
30. Republik Slowenien
31. Vereinigte Staaten von Amerika
32. Republik Finnland
33. Französische Republik
34. Republik Kroatien
35. Tschechische Republik
36. Schweizerische Eidgenossenschaft
37. Königreich Schweden
38. Republik Estland
39. Staat Brunei Darussalam
40. Japan
41. Montenegro
42. Fürstentum Andorra
43. Argentinische Republik
44. Föderative Republik Brasilien
45. Republik San Marino
46. Republik Chile
47. Republik Albanien
48. Republik Bulgarien
49. Sozialistische Republik Vietnam
50. Staat Israel
51. Republik Zypern
52. Republik Nordmazedonien
53. Republik Rumänien
54. Königreich Thailand
55. Vereinigte Mexikanische Staaten

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