Tien-Shan

Kabinett erweitert Befugnisse der Abteilung für den Schutz von Naturschutzgebieten und Biodiversität

Das Kabinett hat die Verordnung über die Abteilung für die Erhaltung der Biodiversität und besonders geschützter Naturgebiete beim Ministerium für natürliche Ressourcen, Ökologie und technische Aufsicht geändert.

Das Dokument erweitert die Befugnisse der Behörde erheblich. Nun wird die Abteilung die Aktivitäten besonders geschützter Naturgebiete (BGN) koordinieren, an der Schaffung neuer Naturschutzgebiete und der Erweiterung bestehender teilnehmen, Vorschläge zur Entwicklung des BGN-Netzwerks erarbeiten sowie Investitionen und Zuschüsse für die Umsetzung von Umweltprojekten anziehen.

Zusätzlich erhält die Behörde erweiterte Kontrollbefugnisse. Ihre Mitarbeiter können Verstöße gegen das Umweltrecht unterbinden, Fahrzeuge, Gepäck, Jagdausrüstung und erbeutete Produkte auf dem Gebiet der BGN inspizieren, illegal erlangte Objekte der Tier- und Pflanzenwelt beschlagnahmen, Protokolle und Akten erstellen sowie die Nutzung von Staatseigentum und Mitteln besonders geschützter Naturgebiete kontrollieren.

Der Abteilung wird außerdem die Führung staatlicher Datenbanken zur Biodiversität, die Koordinierung der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit von Naturschutzgebieten und Nationalparks, die Organisation von Schutz- und biotechnischen Maßnahmen, die Beteiligung an der Führung des Roten Buches Kirgisistans und die Entwicklung des ökologischen und wissenschaftlichen Tourismus übertragen.

Die Verordnung tritt in zehn Tagen in Kraft.

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