Tien-Shan

Reiseveranstalter sollen verpflichtet werden, Touristen zu versichern

Das Wirtschaftsministerium der Kirgisischen Republik hat einen Entwurf einer Regierungsverordnung zur öffentlichen Diskussion vorgelegt, der die Regeln des Tourismusmarktes ändern könnte. Die Behörde schlägt die Einführung einer Pflichtversicherung für die zivilrechtliche Haftung von Reiseveranstaltern vor. Tatsächlich sollen Reiseveranstalter verpflichtet werden, Touristen zu versichern. Ohne einen solchen Vertrag können Unternehmen nicht legal auf dem Markt tätig sein. Ende 2025 erreichte der einreisende Touristenstrom nach Kirgisistan ein historisches Maximum. Der Beitrag der Branche zur Wirtschaft des Landes näherte sich 74,3 Milliarden Som. Das Wachstum der Popularität hat jedoch eine Kehrseite — mehr Unfälle, insbesondere im Extremtourismus. Derzeit fallen die Kosten für Such- und Rettungsaktionen und die Evakuierung von Opfern, einschließlich Hubschrauber des Katastrophenschutzes, oft auf den Staatshaushalt. Die neuen Regeln sollen einen Teil dieser finanziellen Risiken auf Versicherungsgesellschaften verlagern. Laut Entwurf wird die Pflicht zum Abschluss eines Versicherungsvertrags vollständig den Reiseveranstaltern auferlegt. Die Police kann in Papier- oder elektronischer Form ausgestellt werden. Die Entwickler schlagen vor, je nach Komplexität der Routen unterschiedliche Haftungsgrenzen für Versicherungsgesellschaften festzulegen: 3 Millionen Som — für traditionellen Tourismus: kulturpädagogische, Strand- und Gesundheitsreisen; 5 Millionen Som — für Extremtourismus: Bergsteigen, Rafting, Skifahren und Trekking in schwer zugänglichen Gebieten. Nach vorläufigen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird die Versicherung für einen Touristen etwa 400–500 Som pro Tag oder 3.000 bis 10.000 Som für die gesamte Reise kosten. Die Initiatoren gehen davon aus, dass dies die Gesamtkosten der Reise um nicht mehr als 1–2 % erhöht. Für Extremtouristen muss der Pflichtversicherungsvertrag Such- und Rettungskosten für mindestens 3 Tage abdecken. Die Pflichtversicherung soll eine obligatorische Voraussetzung für die Aufnahme von Unternehmen in das Einheitliche Staatliche Register der Reiseveranstalter werden. Die Tätigkeit ohne Versicherungsvertrag droht mit dem Ausschluss aus dem Register und einem Verbot der legalen Tätigkeit.

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